Schützen Sie Ihre persönlichen Vermögenswerte als Geschäftsleitung, wenn Sie im Rahmen Ihrer geschäftlichen Tätigkeiten haftbar gemacht werden.
Gegenüber Ansprüchen des eigenen Unternehmens aufgrund von beruflichen Fehlentscheidungen.
Gegen Ansprüche von beispielweise Wettbewerbern, dem Staat oder Lieferanten wegen geschäftlicher Streitigkeiten.
Gegen Schadensersatzansprüche eines Insolvenzverwalters.
Sie haben die Anschaffung eines neuen Warenwirtschaftssystems genehmigt. Später stellt sich heraus, dass dieses System für die Anforderungen des Geschäfts unzureichend ist. Es sind kostspielige und zeitaufwendige Nachbesserungen erforderlich. Währenddessen kommt der Betrieb zum Stillstand und Sie werden für diese Fehlentscheidung verantwortlich gemacht.
Als Fahrradhändlerin oder Fahrradhändler haben Sie nicht nur einen Job. Wir wissen das - und greifen Ihnen unter die Arme für einen optimalen Schutz.
Sie haben Fragen oder wünschen eine unverbindliche Beratung? Unser Expertenteam freut sich über Ihre Anfrage.
Unser Serviceteam ist Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr erreichbar und hilft Ihnen gerne bei der Beantwortung all Ihrer Fragen.
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