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Ihre Fahrzeuge - Ihre gewerbliche Kfz-Versicherung

Ein Unfall ist schnell passiert, doch mit der gewerblichen Kfz-Versicherung der CRONBANK sind Sie auf der sicheren Seite.

Sorgenfrei unterwegs in Ihren Firmenwagen!

In der Geschäftswelt zählt jede Sekunde – ein unerwarteter Unfall sollte Sie nicht ausbremsen. Unsere Kfz-Versicherung für Firmenwagen deckt nicht nur Schäden Dritter ab, sondern sorgt mit Pannenhilfe und schneller Schadenregulierung dafür, dass Ihre Flotte beweglich bleibt. Wählen Sie zwischen Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko – ohne versteckte Kosten.

  • Greift bei von Ihnen versursachten Sach- oder Personenschäden Dritter
  • Schutz Ihrer eigenen Autos bei Unfällen inklusive Pannenhilfe
  • Versicherungsschutz für Ihr Team und Sie
  • Passgenauer Versicherungsschutz: Haftplicht, Teilkasko oder Vollkasko

Firmenwagen versichern: 3 Optionen

Icon Eins

Kfz-Haftpflichtversicherung

Eine Kfz-Haftpflicht ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und übernimmt Schäden an Dritten durch Sie oder Ihre Angestellten.

Icon Zwei

Teilkaskoversicherung

Eine Teilkaskoversicherung deckt unter anderem Schäden am eigenen Firmenauto wie Brand, Diebstahl, Glas-, Wetter- oder Wildschäden ab.

Icon Drei

Vollkaskoversicherung

Eine Vollkaskoversicherung umfasst Teilkasko-Leistungen plus Vandalismus und selbst verursachte Fahrzeugschäden, besonders geeignet für Neuwagen.

Reale Risiken

  • Verkehrsunfälle mit Sachschaden meldet die Polizei jährlich
  • kostet ein Neuwagen in Deutschland durchschnittlich - sichern Sie Ihre Firmenwagen ab

Transparent im Schadensfall:
Wann greift eine Kfz-Versicherung?

Icon_abgesichert

Die Versicherung greift

  • Bei von Ihnen verursachten Unfällen deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung Sach- und Personenschäden Dritter bis zur Versicherungssumme
  • Schäden am eigenen Fahrzeug übernimmt die Vollkaskoversicherung
  • Ihre Kfz-Kaskoversicherung deckt Reparaturkosten bei Zusammenstößen mit Wildtieren ab
Icon_NichtAbgesichert

Die Versicherung greift nicht

  • Keine Leistung bei vorsätzlich oder rechtswidrig verursachten Schäden
  • Keine Entschädigung bei Teilnahme an illegalen Rennen
  • Keine Leistung bei Unfällen mit einem Firmenfahrzeug ohne gültigen TÜV oder ohne gültigen Führerschein
  • Unter Drogen- oder Alkoholeinfluss verursachte Unfälle sind von der Versicherungsleistung ausgeschlossen
  • Für Schäden an der Ladung kommt die Kfz-Versicherung nicht auf - Hier greift eine Transportversicherung

Partnerschaftlich stets an Ihrer Seite

Als Fahrradhändlerin oder Fahrradhändler haben Sie nicht nur einen Job. Wir wissen das - und greifen Ihnen unter die Arme für einen optimalen Schutz.

  • Unverbindliche Beratung
  • Über 20 Jahre Erfahrung in der Fahrradbranche
  • Persönliche Ansprechperson

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