Durch eine betriebliche Altersversorgung binden Sie als Fahrradhändlerin oder Fahrradhändler Ihre Mitarbeitenden langfristig an Ihr Unternehmen, profitieren von steuerlichen Vorteilen und sorgen zudem für die Absicherung Ihrer Mitarbeitenden im Alter.
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber unterstützen Sie Ihr Team durch eine betriebliche Altersversorgung dabei, ihre Rentenlücke zu schließen. Das erhöht gleichzeitig die Zufriedenheit und Bindung Ihres Teams.
Seit 2002 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Entgeltumwandlung für Mitarbeitende. Durch das Anbieten einer betrieblichen Altersvorsorge erfüllen Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber diese gesetzliche Pflicht und stärken das Image Ihres Unternehmens als verantwortungsvoller Arbeitsplatz.
Durch die Entgeltumwandlung profitieren sowohl Ihre Mitarbeitenden von staatlichen Förderungen und Einsparungen bei Steuern und Sozialabgaben als auch Ihr Unternehmen von möglichen steuerlichen Vorteilen.
Wenn Ihr Mitarbeiter monatlich 100 Euro in die betriebliche Altersvorsorge einzahlt, verringert sich sein steuerpflichtiges Einkommen, sodass er nur 50 Euro Nettoaufwand hat.
Seit 2019 sind Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber verpflichtet, mindestens einen steuerlich absetzbaren Zuschuss von 15 Prozent zu diesen Beiträgen zu leisten, welcher in der Regel durch Einsparungen bei den Sozialabgaben ausgeglichen wird.
Als Fahrradhändlerin oder Fahrradhändler haben Sie nicht nur einen Job. Wir wissen das - und greifen Ihnen unter die Arme für einen optimalen Schutz.
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